Mitglied werden

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Mitglied kann nach Vollendung des 18. Lebensjahres werden, wer von Nathanael Gottlob von Kries (1772-1852) abstammt, wer mit einem dieser Nachfahren verheiratet ist oder verheiratet war oder wer von einem dieser Nachfahren adoptiert wurde oder von einem so Adoptierten abstammt. Zum Beitritt ist jede / jeder dieser Angehörigen herzlich eingeladen! 

Die Mitgliedschaft ist freiwillig und erfolgt auf Antrag. Das entsprechende Formblatt kann nachfolgend angeklickt und ausgedruckt werden. Näheres zur Mitgliedschaft siehe auch bei "Satzung" in dieser Kategorie.  

Aufnahmeantrag (PDF, 180 kB)

 

Geändert am 17.10.2020

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